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Approbation oder Berufserlaubnis

Was ist der Unterschied? Internationale Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf im deutschen Gesundheitssystem ausüben wollen, stoßen bei der Recherche schnell auf zwei zentrale Begrifflichkeiten: Approbation und Berufserlaubnis. Beide Dokumente berechtigen zwar zur...

Berufsanerkennung in Deutschland

Der erste Schritt zur beruflichen Zukunft Wer im Ausland ein Medizinstudium, eine Pflegeausbildung oder eine therapeutische Ausbildung erfolgreich absolviert hat und in Deutschland arbeiten möchte, steht zu Beginn vor einer bürokratischen Hürde: der Berufsanerkennung....

Ihre Karriere im deutschen Gesundheitswesen

Deutschland verfügt über eines der stabilsten und qualitativ hochwertigsten Gesundheitssysteme der Welt. Dennoch steht der Markt vor gewaltigen Herausforderungen: Durch das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge aus dem Erwerbsleben entsteht in den kommenden Jahren...

Praxis oder Krankenhaus

Was passt besser zu Ihnen? Wer als Ärztin, Arzt, Pflegekraft oder therapeutische Fachkraft im deutschen Gesundheitswesen durchstarten möchte, steht schnell vor einer grundlegenden Entscheidung: Welcher Arbeitsort entspricht den eigenen Vorstellungen, Zielen und der...

Kenntnisprüfung bestanden

Warum sie für Ihre Zukunft wichtig ist Für viele internationale Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte und andere Angehörige medizinischer Fachberufe aus Drittstaaten ist Deutschland das Wunscharbeitsland. Die Nachfrage nach qualifiziertem Personal im deutschen...

Physician Assistant

Der nächste Karriereschritt für Pflegefachkräfte in Deutschland Das deutsche Gesundheitswesen befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Durch den fortschreitenden demografischen Wandel steigt die Zahl älterer, multimorbider Patientinnen und Patienten stetig an....

Arbeiten als Arzt oder Pflegekraft in Deutschland

Die wichtigsten Schritte für internationale Fachkräfte Deutschland gehört zu den Ländern mit dem höchsten Bedarf an qualifizierten Ärzten und Pflegekräften. Gleichzeitig eröffnet das deutsche Gesundheitssystem internationalen Fachkräften hervorragende Karrierechancen,...

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Personalvermittlung

 

  • 1 Allgemeines

(i)      MedProf verpflichtet sich jeden Auftrag gewissenhaft und sorgfältig zu erfüllen.

(ii)     Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle für einen Auftrag erforderlichen Unterlagen oder Daten zur Verfügung zu stellen oder zu ermöglichen, dass diese von MedProf erstellt werden können. Dies gilt vor allem für Unterlagen, die bei einer Mitwirkung an einer Personalbeschaffung benötigt werden, wie die Abfassung einer Stellenbeschreibung und die Ermittlung eines Anforderungsprofils.

(iii)     MedProf sichert die vertrauliche Behandlung aller im Rahmen des Beratungsauftrages erhaltenen Daten und Informationen zu.

(iiii)    Bewerber Exposés, die der Auftraggeber von MedProf erhält, bleiben Eigentum von MedProf. Jedes Bewerber Exposé ist streng vertraulich zu behandeln, es ist bei Nichteinstellung des Bewerbers unverzüglich an MedProf zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist nicht erlaubt.

  • 2 Honorar

(i)      Der Honoraranspruch entsteht, wenn ein Arbeitsverhältnis oder sonstiges Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Auftraggeber, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder durch eine mit ihm verbundene Person und von MedProf vorgeschlagenen Bewerber zustande gekommen ist.

(ii)     Alle nachgenannten Honorarbeträge werden sofort ohne Abzug fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 1 Sonderleistungen und Nebenkosten

Sonderleistungen wie Eignungstests, Nebenkosten, Reisekosten der Bewerber oder Portokosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

  • 3 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind nach Erhalt sofort und zur Zahlung ohne Abzug fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

  • 4 Kündigung

Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden.

  • 5 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere ergänzend gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Maklervertrag §§ 652 ff. BGB.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Teilbestimmungen tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  • 6 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Berlin.

BERLIN, d. 20. Dezember 2022

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